Braucht es Vertretung? Erwachsenenschutzrecht – 21.05.2019

Braucht es Vertretung? Erwachsenenschutzrecht – 21.05.2019

Di 21. Mai 2019

Braucht es Vertretung? Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung
Mag. Günter Nägele | 18.30 Uhr

Rathaus Bludenz, Werdenbergerstraße 42 | Freier Eintritt

 

Wann braucht ein erwachsener Mensch eine gesetzliche Vertretung?

Wenn er durch eine geistige Behinderung oder psychische Krankheit nicht (mehr) in der Lage ist, gewisse Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden. Zu den psychischen Krankheiten zählt auch die Demenz.

Die gesetzliche Vertretung kann verschiedene Formen haben:

  • Vorsorgevollmacht
  • gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung

Im Vortrag werden die unterschiedlichen Formen der Vertretung vorgestellt. In der anschließenden Diskussion besteht die Möglichkeit, auf konkrete Fragen einzugehen.

 

in Zusammenarbeit mit connexia im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Pflege im Gespräch“

 

 

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